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Erzbischof Diether von Wied rief 1216 die Ritter des Deutschen Ordens an den Rhein und schenkte ihnen einen Teil des Geländes des St. Kastor-Stiftes, das unmittelbar an der Stelle gelegen war, wo die Mosel in den Rhein mündet. Trug diese Stätte zunächst die Bezeichnung „Deutscher Ordt“, wurde daraus später das „Deutsche Eck“. Und genau an dieser Stelle errichtete man im Jahr 1897 Kaiser Wilhelm I. als Dank für die Einigung des deutschen Volkes das Denkmal, das Koblenz weltberühmt gemacht hat. Die folgende Geschichte erzählt jedoch von einem anderen Koblenzer Denkmal. Hier, wo Mosel und Rhein zusammenfließen, befindet sich eine der schönsten historischen Altstädte am Mittelrhein. Das dortige bunte Treiben am Florinsmarkt wird ständig von einer finster dreinblickenden, bärtigen Fratze „beäugt“, die unterhalb der Turmuhr am spätgotischen Kauf- und Tanzhaus, das heute das Mittelrhein-Museum beherbergt, als Relief angebracht ist. Die großen, Furcht erregenden Augen rollen, angetrieben von dem Uhrwerk, mal nach rechts und mal nach links, und zu jeder vollen Stunde streckt der „Augenroller“ seine rote Zunge heraus. Es heißt, so lange die Fratze dort als Denkmal Zeugnis über den Ritter Johann Lutter und seine Geschichte abgibt, bringe sie den Koblenzern Glück.
Im Jahre 1536 herrschte bereits seit einigen Jahrzehnten der so genannte „ewige Landfriede“. Es waren schwierige Zeiten für die Ritter auf den Burgen an Rhein und Mosel, denn da sie außer dem Kriegshandwerk keinen weiteren Broterwerb gelernt hatten, mussten sie sich andere Geldquellen einfallen lassen. So wurde aus manchem „edlen Herren“ ein Raubritter, der seine Kampferfahrungen jetzt an reisenden Kaufleuten ausübte. Einer von ihnen war der Ritter Johann Lutter von Cobern-Weiss, dem heutigen Koblenzer Stadtteil Moselweiß. Am Sonntag, dem 7. Mai 1536, fielen einigen Bewohnern von Gillenbeuren zwei Männer auf, die in den Hecken am Weg zwischen Gevenich und Gillenbeuren schon seit längerer Zeit auf der Lauer lagen. Die Leute wunderten sich deshalb, weil sie den Männern bereits Stunden zuvor auf deren Frage hin den Weg nach Wollmerath erklärt hatten, diese aber offensichtlich immer noch nicht weitergezogen waren. Daher vermuteten sie, dass es sich um Straßenräuber handelte, worauf einer der Dorfbewohner kundtat: „Der Trierer Erzbischof hat doch befohlen, dass alle Wegelagerer zu verhaften seien.“ Schnell war die Nachricht weitergeleitet, und im Nu kamen acht bewaffnete Männer des Erzbischofs herbeigeeilt und nahmen die beiden fest. Am nächsten Tag wurden sie dem Amtmann Joerg von der Leyen in Cochem vorgeführt und von diesem als Raubritter Johann Lutter von Cobern und dessen Komplize Friedrich Weissgerber identifiziert. Letzterer wollte aber nicht zugeben, dass er zusammen mit dem Ritter Johann Lutter einen Kölner Kaufmann hatte überfallen und ausrauben wollen, und so ordnete der Amtmann an, dass Weissgerber so lange gefoltert werde, bis er geständig sei. Dreimal ließ der Gefangene die fürchterlichen Schmerzen über sich ergehen. Als er dann jedoch mit einem Flaschenzug gestreckt wurde, gab er den Plan schließlich zu. Sein Geständnis bewahrte ihn allerdings nicht vor einer Strafe, und schon kurz darauf vollstreckte der Scharfrichter an ihm das Todesurteil. Der Raubritter Johann Lutter wurde auf Befehl des Trierer Erzbischofs nach Koblenz überstellt und von dem Koblenzer Amtmann Gerlach Schilling angeklagt. Doch der Raubritter war zunächst ebenfalls nicht geständig, und so wurde auch ihm die Folter angedroht. Dies war möglich, weil seit 1532 die von Kaiser Karl V. erlassene „Peinliche Halsgerichtsordnung“ galt, nach der auch die unter Folter abgerungenen Geständnisse vor Gericht zugelassen waren. Daher erging an den Scharfrichter die Anweisung: „ Foltern – und wenn er wieder kalt geworden ist, weitermachen.“ Grausame Zeiten waren das damals. Nachdem er die Tortur dreimal über sich hatte ergehen lassen, gestand dann auch Johann Lutter schließlich: „Ja, wir haben den Überfall geplant.“ Der anschließende Prozess gegen ihn verzögerte sich, doch die Richter verkündeten im Namen des Erzbischofs schließlich folgendes Urteil: „Der Raubritter Johann Lutter von Cobern-Weiss wird geköpft, weil er einen Kölner Kaufmann überfallen wollte. Die Absicht zur Tat, zu deren Ausführung nicht der Wille, sondern nur die Gelegenheit gefehlt hat, ist der Tat gleichzusetzen.“ Als Termin für die öffentliche Hinrichtung wurde der 14. Oktober 1536 festgelegt. Das Urteil sollte auf dem „Plan“ in Koblenz vollstreckt werden, einem Platz, auf dem auch heute noch die altehrwürdigen Häuser mit ihren verzierten Fassaden stehen. Viel Volk war zusammengekommen, um sich die Hinrichtung anzusehen. Auf dem Weg durch die engen Gassen rief Lutter den Koblenzern immer wieder mit lauter Stimme zu: „Errichtet mir ein Denkmal, es wird euch Glück bringen.“ Als er schließlich auf dem Schafott stand und der Henker bereits zum Schlag ausholte, streckte der Raubritter den Zuschauern die Zunge heraus und rollte mit den Augen. Das soll er sogar noch getan haben, als sein Kopf bereits abgeschlagen auf dem Boden lag. Die Koblenzer Bürger sahen darin ein Zeichen Gottes und ließen eingedenk der letzten Worte des Ritters ein Denkmal anfertigen – ein Relief in Form einer Fratze, das sie über dem Eingang des Kauf- und Tanzhauses auf dem Florinsplatz anbrachten.
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